Startseite > Allgemein > Kommentar zum TV-Artikel “Dicke Luft im Gemeinderat”

Herr Linz vom Trierischen Volksfreund schreibt in seinem Kommentar zu dem Artikel Dicke Luft im Gemeinderat: “Deutschland ist eine repräsentative Demokratie.” Solch eine Festlegung oder Darstellung finden wir an keiner Stelle im Grundgesetz. Dort heißt es vielmehr: “Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.” (Art.20, Abs.2 GG)

Auf kommunaler Ebene gibt es es im Rahmen dieses grundgesetzlichen Artikels zudem die Möglichkeit und das Recht, dass Bürger unmittelbar Einfluss auf Gremien nehmen können – hier den Thalfanger Ortsgemeinderat. Die Regelungen dafür sind in der Gemeindeordnung festgelegt, die das Einbringen von Einwohneranträgen und Bürgerbegehren/Bürgerentscheiden rechtlich ermöglichen. Kürzlich hat das RLP-Landesparlament sogar, um der offensichtlichen Politikverdrossenheit entgegenzuwirken, die Voraussetzungen zur Durchführung von Bürgerabstimmungen – wie etwa einem Bürgerentscheid – erleichtert.

Mit dieser klaren rechtsstaatlichen Gesetzgebung hat Herr Linz vom Trierischen Volksfreund offensichtlich seine Probleme. Er ist sichtlich empört darüber, dass in der Frage, ob Thalfang im Rahmen der Kommunalreform zukünftig selbstständig bleiben soll oder nicht, sogar ein einstimmiger Ratsbeschluss, der eine Aufgabe der Selbstständigkeit anstrebt, durch ein Bürgervotum außer Kraft gesetzt werden kann.

Andererseits spricht er sich für eine mehr oder weniger verpflichtende Bürgerbefragung bei allen betroffenen Ortsgemeinden aus. So wie das ja in Horath der Fall war. Da war Herr Linz sehr angetan davon, denn offensichtlich stimmte da für ihn das Ergebnis, nämlich ein Wechsel der OG Horath in die Einheitsgemeinde Morbach.

Aber auch deswegen, weil eine Bürgerbefragung einen Ortsgemeinderat nicht dazu verpflichtet, dem Ergebnis unbedingt folgen zu müssen. Dies ist allerdings bei einem Bürgerentscheid anders, da kann wie schon dargestellt ein Ortsgemeinderat durch ein mehrheitliches Bürgervotum gekippt werden.

Und da will Herr Linz nicht mehr mitspielen, da beschwört er die repräsentative Demokratie, so weit darf dann der Bürgereinfluss auf die gewählten Gremienvertreter dann doch nicht reichen. Nein, der Bürger soll bei den Wahlen brav sein Kreuzchen machen bei den Parteien und Wählergruppen. Und dann alles hinnehmen, was die gewählten Volksvertreter dann entscheiden.

Aber im Grundgesetz heißt es hinsichtlich einer drohenden Parteienherrschaft über und gegen das Volk sehr eindeutig: “Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.” (Art. 21, Abs.1, Satz 1)

Kurzum: Bevor Herr Linz die “repräsentative Demokratie” in Stellung gegen die Bürger bringt, da sollte er mal lieber ab und an im Grundgesetz herumblättern.

Richard Pestemer