Pressemitteilung zum Übergabetermin der Unterschriftenlisten des Bürgerbegehrens “Thalfang bleibt selbstständig-Bürger entscheiden jetzt”
Am Freitag, dem 17.02.2017 um 9:00 Uhr findet die Übergabe der Unterschriftenlisten des Bürgerbegehrens “Thalfang bleibt selbstständig-Bürger entscheiden jetzt” am Bürgerempfang der Verbandsgemeindeverwaltung/Rathaus in Thalfang statt.
Vor ca. 6 Monaten vollzog der Ortsgemeinderat eine 180° Wende zur Aufgabe der Selbstständigkeit der Ortsgemeinde Thalfang.
Wir, die Initiatoren des vorliegenden Bürgerbegehrens “Thalfang bleibt selbstständig-Bürger entscheiden jetzt” sind hingegen der Auffassung, dass solch eine wichtige Entscheidung eine Angelegenheit aller betroffenen Bürgerinnen und Bürger in der Ortsgemeinde Thalfang sein sollte.
Bislang haben sich 237 Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Unterschrift dafür ausgesprochen, dass nicht nur der Ortsgemeinderat sondern alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger in dieser Angelegenheit entscheiden. Auch Altbürgermeister Franz-Josef Gasper (Seppi) teilt mit seiner Unterschrift diese Auffassung.
Wir begrüßen daher, dass unsere Aktivitäten nunmehr zu einer breiten und umfassenden Diskussion unter den Thalfangern über die Zukunft unserer Ortsgemeinde Thalfang geführt haben.
Als nächstes muss der Ortsgemeinderat zeitnah über die Zustimmung oder Ablehnung des Bürgerbegehrens und die Fragestellung: “Sind Sie dafür, dass im Rahmen der aktuellen Kommunal- und Verwaltungsreform die Ortsgemeinde Thalfang, unter Beibehaltung der Selbstständigkeit, in eine andere Verbandsgemeinde wechselt?” entscheiden.
Sollte der Ortsgemeinderat sich gegen den Erhalt der Selbstständigkeit der Ortsgemeinde Thalfang aussprechen, wird ein Bürgerentscheid durchgeführt werden.
In diesem Bürgerentscheid befinden dann die Bürgerinnen und Bürger – bei einer Mindestbeteiligung von 15% aller Wahlberechtigten in der Ortsgemeinde Thalfang mit Ortsteil Bäsch – über diese Fragestellung.
Sollte die Mehrheit der wählenden Bürgerinnen und Bürger sich für den Erhalt der Selbstständigkeit aussprechen ist der Ortsgemeinderat an diesen Bürgerentscheid für 3 Jahre gebunden.