Startseite > Allgemein > Zu dem TV-Artikel “Rathaus bleibt in Thalfang” nehmen wir wie folgt Stellung:

Der Morbacher Bürgermeister Hackethal hat auf verschiedenen Infoveranstaltungen unmissverständlich klargemacht, dass nach einer Fusion mit der VG Thalfang am Erbeskopf und seiner Ortsgemeinden, der Verwaltungssitz in Morbach sein wird. Das bekräftigte er mit seiner Aussage, dass er der Meinung ist, eine gut funktionierende Verwaltung könne nur von einer zentralen Stelle ausgehen. In einem Onlineleserbrief an den TV von Johannes Igel, und besser können wir das nicht darstellen, wird klargestellt:

Es ist immer wieder beeindruckend, wie die Bürger von Thalfang mit Halbwahrheiten hinters Licht geführt werden. Da wären zum Einen die Aussagen des Innenministerium. Selbstverständlich kann eine Gemeinde eine Außenstelle und dazu gehört eine Außenstelle in Thalfang aus organisatorischen Gründen schließen. So ist es nicht vorstellbar, dass Aufgaben, wie Finanzen, öffentliche Sicherheit und Sozialangelegenheiten, Abrechnungen der Eigenbetriebe, die nur an einem Verwaltungssitz erledigt werden können, auch an einer Außenstelle bearbeitet werden. Auch die Aussagen der Gemeindeverwaltung Morbach waren wegen fehlender räumlicher Kapazitäten ausgelagert. Durch den Neubau des Morbacher Rathauses hatte sich dieser Engpass erledigt. Was ich besonders für befremdlich halte, dass der Bürgermeister die Kritiker als Lügner bezeichnet, obwohl seine Darstellung einer Fusion mit der Verbandsgemeinde Thalfang mehr auf Annahme beruhen als auf Fakten. Mehr Ehrlichkeit hätte ich von ihm wohl erwartet.

Es ist daher lächerlich unsere BI als Lügner darzustellen, wenn die Regelung in § 77, Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung eindeutig sind: “Gemeinden mit mehr als 100.000 EW können für einen oder mehrere Ortsbezirke mit zusammen mindestens 15.000 EW bei Bedarf durch die Hauptsatzung eine Außenstelle der Gemeindeverwaltung (Verwaltungsstelle) einrichten. In unserem Flugblatt haben wir dargestellt: “Eine Verwaltungsstelle wird es im ehemaligen Rathaus Thalfang in einer Einheitsgemeinde nicht geben.” Bürgermeister Hülpes hat daher bei seinem Auftritt auf einer Infoveranstaltung zur Kommunalreform in Heidenburg (20.03.17) von der Einrichtung eines Bürgerbüros und nicht von einer Verwaltungsstelle gesprochen.

Das Innenministerium erklärt gegenüber dem TV: “Über die räumliche Unterbringung des Personals der VG Thalfang nach der Gebietsänderung gilt es, spezifische Lösungen zu finden. Dabei ist die räumliche Unterbringung von Personal im bisherigen Verwaltungsgebäude der VG Thalfang eine in Betracht zu ziehende Lösungsmöglichkeit. Paragraf 77 der Gemeindeordnung wird im Falle der Gebietsänderung der VG keine Rolle spielen.”

Was also unbestimmt vom Innenministerium in Aussicht gestellt wird ist, dass möglicherweise – vermutlich übergangsweise – die räumliche Unterbringung von Personal im ehemaligen Thalfanger Rathaus in Betracht gezogen wird. Die mögliche räumliche Unterbringung von Personal hat aber in der Sache tatsächlich nichts mit der Installierung einer Verwaltungsstelle laut § 77 Gemeindeordnung zu tun.

Aber mit derartigen Wortspielereien versucht hier das Innenministerium von der Tatsache abzulenken, dass es keine Garantie für den Erhalt von Verwaltungsarbeitsplätzen in Thalfang gibt.