Begründung zum Bürgerbegehren “Thalfang bleibt selbstständig”
Ein Ziel der Kommunal- und Verwaltungsreform ist eine stärkere direkte Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in kommunalen Selbstverwaltungsangelegenheiten.#
Das ist ein Grund warum wir unser Bürgerbegehren mit der Fragestellung:
“Sind Sie dafür, dass im Rahmen der aktuellen Kommunal- und Verwaltungsreform die Ortsgemeinde Thalfang, unter Beibehaltung der Selbstständigkeit, in eine andere Verbandsgemeinde wechselt?” initiiert haben.
Der Hauptgrund aber ist, dass dieses Bürgerbegehren die einzige Möglichkeit für die Thalfanger Bürger und auch der gesamten Verbandsgemeinde eröffnet, das Grundzentrum Thalfang mit seiner Infrastruktur und Verwaltungsstandort (Rathaus) zu erhalten und auszubauen. Deshalbe stimmen wir vollkommen mit dem Beschluss des Ortsgemeinderates vom 24.04.2012 überein.
- Die Ortsgemeinde Thalfang tritt für den Erhalt ihrer Eigen-/Selbstständigkeit ein.
- Unter Hinweis auf den bestehenden Grundsatzbeschluss des Verbandsgemeinderates hat die Fusionierung der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbesskopf “nur als Ganzes” zu erfolgen.
Ohne sie Selbstständigkeit von Thalfang
- gäbe es in Thalfang keine Verwaltungsstelle (Rathaus)
- hätten unsere Vorfahren nicht den Haardtwald selber erstreiten und kaufen können
- hätte man keinen Zweckverband der 12 Gemeinden bilden können
- wäre die Infrastruktur nicht so wie sie heute ist
Um hier nur ein paar wichtige Punkte zu nennen.
Nur eine selbständige Gemeinde kann am besten im eigenen Interesse die Infrastruktur erhalten und ausbauen.
Den hohen Wert der Selbstständigkeit hatte Herr Ortsbürgermeister Graul richtig erkannt. In seiner Stellungnahme am 27.02.12 im VG-Rat Thalfang a. E. heißt es deshalb.
Zitat: “Nur ein Fortbestand der jetzigen VG mit eigenständigen Ortsgemeinden in einer neuen VG-Struktur, sei ein Garant für die Erhaltung und Entwicklung der in den zurückliegenden mehr al 40 Jahren geschaffenen vorbildlichen Infrastruktur in allen 21 Ortsgemeinden und 2 Ortsteilen. Die gut funktionierenden und historisch gewachsenen Zweckverbände in der Verbandsgemeinde Thalfang a. E. seien in einer verbandsfreien Gemeinde obsolet.”
Die Fusionsgespräche mit der EG Morbach sind indes 2012 an der Frage “Aufgabe der Selbständigkeit der Ortsgemeinden in der VG Thalfang a. E. gescheitert.
Zielführende Gespräche z. B. mit der VG Hermeskeil, wurden nicht geführt und mit der plötzlichen Kehrtwende im letzten Jahr wurde hingegen bedingungslos eine Unterordnung der OG Thalfang als unselbstständiger Ortsbezirk favorisiert.
Beschluss des Ortsgemeinderates vom 25.10.2016:
“Die Ortsgemeinde Thalfang strebt die Bildung einer neuen Verbandsfeien Gemeinde mit der Gemeinde Morbach an. Wegen des Erhalts der Infrastruktur unserer Verbandsgemeinde und der Funktion des Grundzentrums Thalfang mit seiner Infrastruktur erachten wir es als zukunftsweisend und vorteilhaft, wenn sich alle oder möglichst eine große Anzahl von Ortsgemeinden aus der Verbandsgemeinde Thalfang a. E. diesem Vorhaben anschließen. Aus Sicht der Ortsgemeinde Thalfang sind Fusionsgespräche der Verbandsgemeinde Thalfang a. E. mit der Verbandsgemeinde Birkenfeld aus strukturellen und finanziellen Aspekten sowie fehlender Verknüpfung und ohne erkennbare Synergieeffekte nicht zielführen. Wir fordern die Verbandsgemeinde Thalfang a. E. auf, so wie im Verbandsgemeinderat am 29.08.2016 mit großer Mehrheit beschlossen, zügig zielführende und zukunftsfähige Verhandlungen mit der Gemeinde Morbach zur Bildung einer neuen großen Hunsrückgemeinde aufzunehmen”.
Jedem muss klar sein, dass mit dieser Kehrtwende das Grundzentrum Thalfang unweigerlich geschwächt wird,
- weil alle Verwaltungstätigkeiten wie gesetzlich vorgeschrieben im Wesentlichen auf Morbach konzentriert werden.
- dass die Planungshoheit und Dorfentwicklung nicht mehr autonom von Thalfang, sondern zentral vom Morbacher Einheitsgemeinderat bestimmt werden.
Was das sogenannte freiwillige Budget betrifft, verweisen wir auf die Stellungnahme des Gemeinde- und Städtebundes.
Zitat: “Die Ortsbezirke haben keinen Anspruch auf die von Ihnen beschriebenen Budgets.”
Unsere Ministerpräsidentin Malu Dreyer begrüßt Offenheit für konstruktive Vorschläge.
Wir wollen einen neuen und konstruktiven Vorschlag machen, der allen Beteiligten eine Möglichkeit bietet ihre Vorstellungen zu verwirklichen. Die Möglichkeit eines Zusammenschlusses mit der VG Hermeskeil (ca. 15.000 Einwohner), sowie einer möglichen Kooperation mit der EG Morbach (ca. 11.300 Einwohner), die sich als Ortsgemeinde mit 19 Ortsteilen in einer VG Hochwald/Hunsrück einbringen könnte.
Dieses Konstrukt würde für die gesamte Nationalparkregion erhebliche Synergieeffekte auslösen können.
In einer solchen flexiblen Kooperation von Hermeskeil, Thalfang und Morbach wären
- sämtliche Schultypen vorhanden,
- könnten die Verwaltunsstellen bürgernah erhalten bleiben,
- könnt ein Bäderverband, der in Ansätzen schon besteht, vertieft werden,
- wäre das Krankenhaus in Hermeskeil sicherer zu halten,
- könnten die Dienstleistung- und Gewerbeangebote wie z. B. Ärzte um Hermeskeil, Thalfang und Morbach gemeinsam gestärkt werden,
- könnt die Finanzsituation ebenfalls für alle drei besser ausgestattet werden,
- Tourismustätigkeiten könnten gebündelt werden,
- der Ausbau der erneuerbaren Energien gestärkt werden
Kurzum: Die Vorteile wären mehr Effizienz und somit Kostenvorteile und ein Mehr an Bürgernähe und Dienstleistungen.
Die EG Morbach müsst nicht den Schuldenberg von ca. 40 Mio. der VG Thalfang einseitig schultern, mit dem Risiko, dass die Budgets der Ortsbezirke gegen Null tendieren könnten.
Uns allen ist klar, dass die Größen der neuen Gemeindeverbände mit 30.000 bis 40.000 Einwohnern gebildet werden sollen. Solche Vorschläge dürfen nicht an noch bestehenden Kreisgrenzen scheitern.
Wir appellieren daher an die Ratsmitglieder hier in der Rathausgemeinde Thalfang, an alle Ortsgemeinden in der VG Thalfang und Hermeskeil, als auch an die Ortsbezirke und den Gemeinderat in Morbach, die VG Thalfang nicht aufzuteilen, sondern die von uns skizierte Kooperation mit Hermeskeil und auch mit Morbach ernsthaft zu bedenken.
Wir können und wollen nicht glauben, dass die jahrhundertelang erworbene und hartumkämpfte Selbständigkeit der Ortsgemeinde Thalfang aufgegeben wird und man sich tatsächlich den von uns aufgezeigten Zukunftsperspektiven verschließen will.
Aus den erwähnten Gründen, die in kompakter Form im Bürgerbegehren stehen, bitten wir den Ortsgemeinderat unser Bürgerbegehren anzunehmen.
Bei der Gemeinderatssitzung am 25.04.17 beschloss der Ortsgemeinderat Thalfang unser Bürgerbegehren zuzulassen, haben es aber inhaltlich abgelehnt. Somit folgt ein Bürgerentscheid bei dem alle wahlberechtigen Bürgerinnen und Bürger zur Wahl aufgerufen werden.
Der Wahltag muss auf einen Sonntag fallen und wird von der Ortsgemeinde noch bekannt gegeben.