Bezugnehmend auf den Kommentar von Herrn H.-P. Linz stellen wir fest, dass richtigerweise die Wahlbeteiligung bei der vergangenen Gemeinderatswahl (25.05.2014) bei 56,8 % lag.
Herr Ortsbürgermeister B. Graul hat zusammen mit dem gesamten Ortsgemeinderat den 2012 einstimmig verabschiedeten Beschluss mitgetragen und befürwortet:
- “Die Ortsgemeinde Thalfang tritt für den Erhalt ihrer Eigen/Selbstständigkeit ein.
- Unter Hinweis auf den bestehenden Grundsatzbeschluss des Verbandsgemeinderates hat die Fusionierung der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf “nur als Ganzes” zu erfolgen.
Mit seinem Kommentar zum Artikel “Thalfanger dürfen entscheiden” erweckt Herr Linz zumindest den fälschlichen Eindruck, als ob schon bei den Wahlen von 2014 in Thalfang eine mögliche Unterordnung der selbstständigen OG Thalfang in die EG Morbach zur Diskussion gestanden hätte.
Fakt ist indes, dass erst zum erheblich späteren Zeitpunkt – 25. Oktober 2016 – die bis dahin geltende eindeutige und verpflichtende Beschlusslage von 2012 mit einer 180 Gradwende geändert wurde.
Recht hat Herr Linz allerdings, wenn er feststellt “Einmal gefasste Beschlüsse sind schließlich bindend!” Und dies kann so betrachtet sich nur auf die eindeutige Beschlusslage von 2012 (Erhalt der Selbstständigkeit der OG Thalfang) beziehen sowie auf die Bestätigung dieser Beschlusslage durch die Wahlergebnisse von 2014.
Die BI “Thalfang bleibt selbständig” hat ja deshalb mit Verweis auf die Feststellung, dass “einmal gefasste Beschlüsse schließlich bindend sind” ihr Bürgerbegehren zum Erhalt der Selbstständigkeit der OG Thalfang erfolgreich auf den Weg gebracht.