Startseite > Allgemein > Pressemitteilung zum Weiterbestand der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf und ihren selbstständigen Ortsgemeinden


Die Bürgerinitiative „Thalfang bleibt selbstständig“ freut sich sehr über die Entscheidung vom
21.07.23 aller beteiligten Kommunen und des Innenministeriums, dass die Verbandsgemeinde
Thalfang am Erbeskopf ihre Selbstständigkeit behält.
Da es zu keiner Fusion mit einer Nachbarkommune kommt, liegt laut dem Trierischen Volksfreund
größtenteils in der erheblichen Verschuldung der VG Thalfang mit ihren 21 Ortsgemeinden.
Es gilt nun nach vorne zu schauen und gemeinsam und solidarisch mit allen nach wie vor
selbstständigen Dörfern nach Lösungen für eine zukunftsfähige Verbandsgemeinde zu suchen.
Hierfür sollte die in Aussicht gestellte Hochzeitsprämie von ca. 15 Millionen Euro für die nunmehr
gescheiterte Fusion mit den Nachbargemeindeverbänden vom Land eingefordert und vollumfänglich
für die Entschuldung der VG-Thalfang am Erbeskopf und ihrer Ortsgemeinden eingesetzt werden.
Aus unserer Sicht gehört zu den ersten Schritten die Realschule plus in die Trägerschaft des Kreises
Bernkastel-Wittlich zu übergeben, da wir als gesamte Verbandsgemeinde im Kreis Bernkastel-Wittlich verbleiben und somit der Vorwand man wisse nicht welchem Kreis die VG zukünftig
angehöre, entfällt. Hiermit wären erhebliche Einsparpotenziale gegeben.
Zum Weiteren sollte ernsthaft rechtlich überprüft werden, inwieweit die Sprudelwerke in Thalfang zu
einer Konzessionsabgabe verpflichtet werden können. Darüber hinaus gibt es die sinnvolle
Möglichkeit den ökologisch schädlichen Schneekanonenbetrieb am Eingang des Nationalparks
endgültig einzustellen, um unrentable Ausgaben zu reduzieren.
Letztendlich sollte die selbstständige Ortsgemeinde Thalfang als – nach wie vor Rathausgemeinde,
eine Vorreiterrolle in Hinblick auf die verfassungsgemäß garantierte finanzielle Mindestausstattung
der Ortsgemeinden übernehmen.
Vorreiterrolle bedeutet im vorliegenden Fall, dass ernsthaft überprüft wird, wie mit anderen
Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz rechtlich das Land verpflichtet werden kann die
Zwangsverschuldung der Ortsgemeinden zu beheben.
Auch würde ein Solidarpakt für Windkraft und Photovoltaik, bei dem alle Einnahmen auf alle Dörfer
pro Einwohner abgerechnet werden, auch eine Finanzspritze für die Dörfer einbringen, die keine
dieser Möglichkeiten haben.
Kurzum: Nach der gescheiterten Kommunal- u. Verwaltungsreform bietet sich jetzt die einmalige
Gelegenheit aus eigener Kraft die Selbständigkeit der Rathausgemeinde Thalfang zusammen mit
allen anderen Ortsgemeinden und in ihr lebenden Einwohnern*innen zu bewahren und fortzuführen.
Darüber hinaus hat die selbständige Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf als
Nationalparkgemeinde mit ihren Nachbargemeinden auf allen Gebieten der kommunalen
Daseinsvorsorge, insbesondere bei der Sicherung der Wasserversorgung, der umweltfreundlichen
Mobilität, sowie des nachhaltigen Tourismus die Möglichkeit die Selbstständigkeit materiell und
ideell zukunftsfähig abzusichern.
All diese Probleme sollten daher auf einer Einwohnerversammlung nach § 16 GemO (Zitat: Zum
Zwecke der Unterrichtung der Einwohner und Bürger soll mindestens einmal im Jahr, im Übrigen
nach Bedarf, eine Einwohnerversammlung abgehalten werden.) umfassend mit allen Bürgern*innen
lösungsorientiert diskutiert werden.
Zielsetzung dieser Einwohnerversammlung sollte sein, dass es möglich ist, wie aufgezeigt, Kreis- als
auch VG-Umlage zum Wohle der Bürger*innen zu senken, anstatt die kommunalen Gebühren und
Steuern, wie insbesondere die Grundsteuer B, nicht weiter zu erhöhen, sondern vielmehr
möglicherweise zu senken.
Solch eine Einwohnerversammlung könnte in allen selbstständigen Ortsgemeinden innerhalb der VG-Thalfang am Erbeskopf durchgeführt werden.