Warum Thalfang selbstständig bleiben soll
Mit dem aktuellen Beschluss des Ortsgemeinderates Thalfang a. E. vom 25.10.16 (Kernaussage dieses Beschlusses: Die Ortsgemeinde Thalfang strebt die Bildung einer neuen verbandsfreien Gemeinde mit der Gemeinde Morbach an), wird eine Kehrtwende um 180 Grad gegenüber der bisherigen Haltung des Ortsgemeinderates vollzogen. Noch in der Ortsgemeinderatssitzung vom 24. April 2012 wurde einstimmig beschlossen:
„Die Ortsgemeinde Thalfang tritt für den Erhalt ihrer Eigen-/Selbstständigkeit ein“
Was wären die Folgen, wenn Thalfang seine Selbstständigkeit verlöre?
Der Verlust der Selbstständigkeit hätte tatsächlich weitreichende Folgen für die vorhandene Infrastruktur- insbesondere in der Ortsgemeinde Thalfang:
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Die Einheitsgemeinde Morbach ist offensichtlich nicht bereit, den Betrieb des EGZ als ganzjährig geöffnetes Schwimmbad aufrecht zu erhalten, falls überhaupt, dann nur noch als „Winterschwimmbad“ in Ergänzung zum Freibad in Morbach. Dies bedeutet eine eindeutige Schwächung des Ganzjahrestourismus in der Ortsgemeinde Thalfang, ebenso wie in der gesamten VG Thalfang am Erbeskopf.
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Die VG Thalfang wirbt mit ihrem Namen „Nationalparkverbandsgemeinde Thalfang“ mit einem gewichtigen touristischen Alleinstellungsmerkmal. Im Gegensatz dazu hat sich die Einheitsgemeinde Morbach bislang stets gegen den Nationalpark ausgesprochen. Mit einer Eingliederung der OG Thalfang als unselbstständiger Ortsbezirk ginge dieses Alleinstellungsmerkmal verloren.
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Thalfang wird seine Funktion als Verwaltungszentrum verlieren und es wird bestenfalls ein Bürgerbüro eingerichtet
VERLUST DER GEMEINDLICHEN HOHEIT
MIT DER HERABSTUFUNG DER OG THALFANG ZU EINEM UNSELBSTSTÄNDIGEN ORTSBEZIRK UNTER DER OBERHOHEIT DER EINHEITSGEMEINDE MORBACH VERLIERT DIE SELBSTSTÄNDIGE ORTSGEMEINDE THALFANG ZUDEM:
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Die Planungshoheit über die zukünftige Dorfentwicklung (Ausweisung von Gewerbe- und Neubaugebieten, Steuerung der Dorfinnenentwicklung usw.)
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Die Hoheit über den Haushalt: Es verbleibt zukünftig lediglich ein nach Kassenlage dem unselbstständigen Ortsbezirk Thalfang zugewiesenes Budget. Einen Rechtsanspruch auf solch ein Budget gibt es nicht.
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Thalfang verliert das Satzungsrecht (z.B. beim Friedhof).
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Die Hoheit über den Wald, einschließlich dem Haardtwald, der vom Märker Zwölferverband verwaltet wird. Denn in einer Einheitsgemeinde haben die unselbstständigen Ortsbezirke nicht das Recht untereinander, Zweckverbände zu bilden, gleich in welchen Bereichen.
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Das Recht Pacht- , Miet- und Kauf/Verkaufsverträge abzuschließen, da alle gemeindeeigenen Grundstücke und Immobilien der Einheitsgemeinde Morbach entschädigungslos übertragen werden, was faktisch einer Enteignung gleichkommt.
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Laut §74 der GemO können (nicht müssen) Gemeinden ihr Gebiet in Ortsbezirke einteilen. Nach dieser Vorgabe wird in der Hauptsatzung der Gemeinde dann bestimmt, ob Ortsbezirke gebildet und wie sie abgegrenzt werden.
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Der Ortsbeirat hat in den wesentlichen Fragen der Dorfentwicklung und Dorfgestaltung kein Entscheidungsrecht sondern lediglich ein Vorschlagsrecht gegenüber dem Einheitsgemeinderat.
Fazit: Mit der Aufgabe der Selbstständigkeit der Ortsgemeinde Thalfang wird das Grundzentrum Thalfang in allen wesentlichen Belangen als
- Verwaltungszentrum
- Einkaufszentrum
- Gewerbestandort
- Tourismuszentrum
- Dienstleistungszentrum
usw. erheblich geschwächt und gefährdet.
ALTERNATIVEN ZU EINER EINGEMEINDUNG DER SELBSTSTÄNDIGEN ORTSGEMEINDE THALFANG IN EINEN UNSELBSTSTÄNDIGEN ORTSBEZIRK INNERHALB DER EINHEITSGEMEINDE MORBACH:
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Fusionsgespräche mit den Verbandsgemeinden Bernkastel-Kues, Hermeskeil und Birkenfeld.
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Nur in Verhandlungen mit diesen Verbandsgemeinden gibt es die realen Möglichkeiten das Grundzentrum Thalfang zu erhalten und gleichzeitig die jahrhundertelange Selbstständigkeit der OG Thalfang zu bewahren.
THALFANG BLEIBT SELBSTSTÄNDIG
Bürger entscheiden Jetzt !!!