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Bürgerbegehren gemäß § 17a der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz

Die Unterzeichneten beantragen, dass den Bürgerinnen und Bürgern der Ortsgemeinde Thalfang folgende Fragestellung zum Bürgerentscheid gestellt wird:

Sind Sie dafür, dass im Rahmen der aktuellen Kommunal- und Verwaltungsreform die Ortsgemeinde Thalfang, unter Beibehaltung der Selbstständigkeit, in eine andere Verbandsgemeinde wechselt?

☒ Ja                    ☐ Nein

 

Warum ein Bürgerbegehren ?

Der Ortsgemeinderat Thalfang hat am 25.10.2016 einstimmig beschlossen (Wortlaut):

„Die Ortsgemeinde Thalfang strebt die Bildung einer neuen Verbandsfreien Gemeinde mit der Gemeinde Morbach an. Wegen des Erhalts der Infrastruktur unserer Verbandsgemeinde und der Funktion des Grundzentrums Thalfang mit seiner Infrastruktur erachten wir es als zukunftsweisend und vorteilhaft, wenn sich alle oder möglichst eine große Anzahl von Ortsgemeinden aus der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf diesem Vorhaben anschließen. Aus Sicht der Ortsgemeinde Thalfang sind Fusionsgespräche der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf mit der Verbandsgemeinde Birkenfeld aus strukturellen und finanziellen Aspekten sowie fehlender Verknüpfungen und ohne erkennbare Synergieeffekte nicht zielführend. Wir fordern die Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf auf, so wie im Verbandsgemeinderat am 29.08.2016 mit großer Mehrheit beschlossen, zügig zielführende und zukunftsfähige Verhandlungen mit der Gemeinde Morbach zur Bildung einer neuen großen Hunsrückgemeinde aufzunehmen.“

Was bedeutet das für Thalfang? (Gründe)

Mit der Herabstufung der OG Thalfang zu einem unselbstständigen Ortsbezirk verliert Thalfang:

  • den Ortsgemeinderat
    • Entsprechend der Hauptsatzung der verbandsfreien Gemeinde Morbach wird in den Ortsbezirken ein Ortsbeirat gebildet.
    • Ortsbeiräte haben in allen wesentlichen Fragen (wie z.B. Ausweisung von Neubaugebieten, Flächennutzungsplan, Verfügung über gemeindeeigene Grundstücke und Wald) lediglich ein Vorschlagsrecht gegenüber dem Rat der verbandsfreien Gemeinde (Einheitsgemeinde) Morbach.

Vertreten durch

Silvia Pfeiffer, Schulweg 3, 54424 Thalfang
Udo Pfeiffer, Schulweg 3, 54424 Thalfang
Brigitte Schmidt, Im Brühl 2, 54424 Thalfang

Hier die Unterschriftenliste herunterladen